Ein Antrag im Schweizer Unterhaus würde die 13. jährliche Pensionszahlung für pensionierte Personen mit Hauptwohnsitz im Land beschränken, was bestimmte Gruppen effektiv vom Zusatzbezug im Dezember ausschliesst.
In dem vom Nationalratsabgeordneten Didier Calame (SVP) vorgeschlagenen Gesetz wird argumentiert, dass die zusätzliche Zahlung Personen zielgerichtet sein sollte, die sich den Schweizer Preisen aussetzen. Empfänger im Ausland stehen meist niedrigeren Kosten für das Leben gegenüber, wodurch der ursprüngliche Zweck des Nutzens beeinträchtigt wird. Angesichts der angespannten öffentlichen Finanzen in Anbetracht von demografischen Drängen sollten, so Calame, die Mittel vorrangig für diejenigen bereitgestellt werden, die sich mit den hohen Kosten für Wohnungen, Gesundheit und tägliche Ausgaben in der Schweiz konfrontiert sind
Die Vorlage spricht von erheblichen Einsparungen, obwohl offizielle Daten suggerieren, dass das Potenzial auf dem Gebiet des Auslandsabflusses bescheiden ist. Bundesstatistiken zeigen, dass etwa ein Siebtel der Gesamtausgaben für Pensionen ins Ausland geht, und zwar zum einen, da die Beitragszeiten der in einem anderen Land ansässigen Empfänger in der Regel kürzer sind und die durchschnittlichen Renten niedriger sind. Der durchschnittliche monatliche Beitrag für Ruheständler im Ausland beträgt 702 Schweizer Franken, im Vergleich zu 1 969 Franken für diejenigen, die in der Schweiz ansässig sind.
Legale Hürden könnten die Initiative behindern. Nach dem aktuellen Gesetz müssen globale Zahlungen an Schweizer Staatsangehörige erfolgen und Auszahlungen an ausländische Anspruchsberechtigte im Rahmen von nationalen oder internationalen Abkommen, einschliesslich des EU-Übereinkommens über den freien Personenverkehr und bilateraler Sozialversicherungsverträge, gewährleistet werden. Der Bundesrat hat bereits seine Ablehnung ausgedrückt und diese Verpflichtungen genannt.
Der Unterhaus wird den Antrag zunächst noch prüfen, anschliessend folgt das Oberhaus, falls er gebilligt wird. Nur wenn beide Kammern zustimmen, darf die Regierung Gesetze erlassen. Der Vorstoss kommt zu einem Zeitpunkt, da die Wähler bereit sind, über ein separates Finanzierungsmass zu entscheiden: Ein Referendum am 29. November berührt die Erhöhung des normalen Mehrwertsteuersatzes von 8,1 % auf 8,5 %, um den 13. Rentenbeitrag zu finanzieren. Der reduzierte Satz für Grundbedarf wird bei 2,6 % bleiben, während der Satz für die Gastronomie auf 4,0 % steigen soll. Die höheren Sätze sollen, falls sie genehmigt werden, 2028 in Kraft treten.
Die Gesetzgeber diskutierten früher, ob pensionierte Ausländer zur Finanzierung der 13. Zahlung durch die Mehrwertsteuerversicherung beitragen, da sie die schweizerische Mehrwertsteuer nicht bezahlen. Während der Beratungen über das Finanzierungspaket ging das Parlament auf das Thema nicht weiter ein.













