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XCHG stellt die Compliance mit den Nasdaq-Regeln nach Verletzung der Regel für den Mindestgebot wieder her

Die Hamburger XCHG Limited hat die Einhaltung der Voraussetzungen für die Listung an der Nasdaq wieder aufgenommen, nachdem ein Zeitraum der Nichtbeachtung der Anforderungen in Anbetracht des Bietpreises für ihre amerikanischen Depositary Shares (ADS) bestanden hatte.

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Priya Anand · Equities & Earnings Desk · 16 Sept 2026 · 04:08 · 1 Min. Lesezeit
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XCHG stellt die Compliance mit den Nasdaq-Regeln nach Verletzung der Regel für den Mindestgebot wieder her

XCHG Limited (NASDAQ: XCH), ein Anbieter von Lade-Lösungen für leistungsstarke Elektrofahrzeuge mit Hauptsitz in Hamburg, Deutschland, und Austin, Texas, hat die Einhaltung der Mindestgebotsbedingungen von Nasdaq für die fortgesetzte Notierung wiederhergestellt. Die Börse bestätigte am Montag, dass die ADS des Unternehmens einen Schlusskurs von mindestens 1,00 US-Dollar pro Aktie für 10 aufeinanderfolgende Handelstage vom 24. August bis zum 4. September 2026 aufwiesen und damit eine vorherige Mängelanmeldung vom 24. Juni 2026 überwindete. Zu dieser Zeit war der Schlusskurs der ADS für 30 aufeinanderfolgende Tage unter dem Schwellenwert von 1,00 US-Dollar gefallen, was die Regel 5450(a)(1) von Nasdaq auslöste. Die ursprüngliche Compliance-Periode, die Nasdaq gewährt hatte, endete am 21. Dezember 2026, aber die jüngste Leistung des Unternehmens hat die Einhaltung der dafür geregelten Voraussetzungen wieder hergestellt.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Finances-Review-Redakteurin bearbeitet.
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Geschrieben von
Priya Anand
Equities & Earnings Desk

Priya covers listed equities and corporate earnings, reading quarterly results and guidance for what they signal about sector health and forward valuations.

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