Die thailändische Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) hat ihren Rahmen für lokal gelistete Spot-Bitcoin- und Ether-ETF (Exchange-Traded Funds) von vorgeschlagenen Prinzipien in Entwürfe von Vorschriften umgewandelt und dabei ihren Ansatz für ausländische Wächter von digitalen Vermögenswerten überarbeitet.
Der Regulierungsbehörde hat am Montag eine öffentliche Konsultation zu zwei Dokumenten eröffnet: Ein Dokument enthält Vorschriften für thailändische Krypto-ETF, und ein anderes beschlägt Grundsätze zur Qualifizierung ausländischer Kustos für digitale Vermögenswerte, die von Vermögensverwaltungsgesellschaften genutzt werden, die in digitale Vermögenswerte investieren. Ursprünglich wäre es Asset-Managern erlaubt worden, passive ETF zu lancieren, die nur Bitcoin (BTC) oder Ether (ETH) verfolgen.
Die Entwürfe der Vorschriften stammen aus einer Konsultation im April über umfassendere Rahmenprinzipien, bei der die meisten Teilnehmer die Initiative befürworteten, jedoch Rückmeldungen zu Verwahrungsregelungen gaben. Die SEC passierte ihre Vorschläge daraufhin an. Der Rahmen entspricht dem Ziel Thailands, sich als globales Hub für digitale Vermögenswerte für institutionelle Investoren zu etablieren.
Gegenüber den vorgeschlagenen Regeln würden Bitcoin- und Ether-ETFs ausschliesslich an der Börse von Thailand (SET) gehandelt. Jeder ETF würde ein einziges Kryptoguthaben verfolgen und eine durchschnittliche Nettoexposition von mindestens 80 % seines netto beigetragenen Vermögens von diesem Vermögenswert über jedes Buchungsjahr aufweisen. Wechselfonds und Private-Strukturen wären berechtigt, in thailändisch beheimatete Krypto-ETFs sowie in ausländische Krypto-ETFs innerhalb der bestehenden Investitionsgrenzen zu investieren.
Der überarbeitete Aufbewahrungsvorschlag der SEC würde von Krypto-ETFs für die Anfangsphase eine ausschliessliche Verwendung von Onshore-Aufbewahrungsdienstleistern vorsehen. Qualifizierte ausländische Aufbewahrungsdienstleister könnten zugelassen werden, wenn dies vom Regulierungsbehörde als notwendig erachtet wird, sofern sie von einer zuständigen Behörde überwacht werden und den thailändischen SEC-Standards für regulatorische Aufsicht und den Schutz der Investorenanlagen entsprechen.
Kommentare der Öffentlichkeit zu beiden Konsultationspapieren werden bis zum 20. September angenommen.













