Am Morgen des 28. August 2026 ereignete sich im Schweizer Mittelland ein heftiger Hagelsturm, der laut einer ersten Einschätzung der Schweizerischen Versicherungsvereinigung (SVV) private Schäden in Höhe von circa 1 Mrd. Franken verursacht hat.
Die Unwetterzelle bewegte sich vom Jurabogen durch das Mittelland in die Ostschweiz. Die am stärksten betroffenen Kantone waren Bern, Solothurn, Aargau, Zürich und Thurgau. Hagelkorn erreichten lokal bis zu fünf Zentimeter Durchmesser und wurden von schweren Sturmböen begleitet, welche Fahrzeuge, Gebäude und andere Immobilien beschädigten.
Über 80 Prozent des geschätzten Schadens entfallen auf Kraftfahrzeuge, wobei mehr als 100 000 Fahrzeuge beschädigt wurden. Rund 10 Prozent des gesamten privatversicherten Schadens betrifft Elementarschäden, die vom Schweizer Elementarschadenpool gedeckt sind, während der Rest unter anderen Versicherungsprodukten wie Versicherungsschäden bei Betriebseinstellungen und ergänzenden Versicherungen fällt.
Die Zahl von 1 Mrd. Franken entspricht ungefähr dem doppelten des abgedeckten Schadens beim grossen Hagelereignis vom 25. August 2023 im Kanton Tessin.
Eduard Held, Geschäftsführer der Schweizer Elementarschadenstelle, sagte, dass das Ausmass der Schäden beträchtlich war, aber zeigten, dass das Schweizer Versicherungssystem auch bei grossangelegten Ereignissen weiterhin effektiv funktioniert und für die Wirtschaft von vitaler Bedeutung ist. Er erklärte, dass die Versicherer den Betroffenen schnell und unkompliziert unterstützten.
Für Schäden an Fahrzeugen, Haushaltsgegenständen und anderen privaten Vermögenswerten fallen die Versicherungsleistungen unter die Privatversicherung. Die Versicherer haben nach dem Sturm zusätzliche Verarbeitungskapazitäten aufgebaut und Aufstellplätze für Inspektionen von Fahrzeugen geschaffen. Zur Beschleunigung der Bearbeitung werden digitale Antragsabfertigungen und -bewertungen eingesetzt.
Die Haftung für Gebäudeschäden hängt vom Kanton ab: In sieben Kantonen ist sie Sachversicherungsunternehmen vorbehalten, in den übrigen Kantonen werden solche Schäden von kantonalen Gebäudeversicherungsinstitutionen übernommen. Die meisten betroffenen Kantone unterhalten solche kantonalen Institutionen, und ihre Schäden werden gesondert ausgewertet und sind nicht Teil der vom SVV prognostizierten Schadenhöhe von CHF 1 Mrd.












