TransparentBusiness Inc., das unter dem Namen Unicoin operiert, hat bei dem Süddistriktgericht der Vereinigten Staaten für den Süddistrikt von New York eine Markenrechtsklage gegen Universal Navigation Inc., das unter dem Namen Uniswap Labs firmiert, eingereicht.
Die am Dienstag eingereichte Klage fordert eine gerichtliche Feststellung, dass die Marke UNICOIN von Unicoin nicht gegen die von Uniswap beanspruchten Marken UNI, UNISWAP und UNICHAIN verstösst oder diese verwässert. Sie beantragt zudem, den in den Vereinigten Staaten eingetragenen Markenschutz für UNI, den Uniswap hat, zu widerrufen.
Wie aus der Einreichung hervorgeht, hat der Rechtsberater von Uniswap am 3. Juni, 17. Juli und 14. August drei Forderungsschreiben gesandt, in denen Unicoin Vorwürfe wegen Markenrechtsverletzung, Verdünnung, Cybersquatting und unlauteren Geschäftspraktiken erhoben und weitere rechtliche Schritte angedroht wurden. In den Schreiben wurde von Unicoin die Stilllegung der Verwendung der Marke UNICOIN und anderer UNI-formativer Kennzeichnungen, die Übertragung der Domänen unicoin.com und unicoin.org, die Bereitstellung von Rechnungen über Einnahmen und Gewinne sowie die Erstattung der Rechtskosten von Uniswap verlangt.
Die Klage verlangt ausserdem eine Feststellung, dass die Domains unicoin.com und unicoin.org den Bundesgesetz über den Schutz der Verbraucher vor Cybersquatting nicht verletzen.
Uniswap wurde um einen Kommentar gebeten. Zum Zeitpunkt der Erstellung zählte DeFiLlama das Uniswap-Protokoll als die grösste dezentrale Börse nach 24-Stunden-Handelsvolumen mit einem Wert von mehr als 3,9 Milliarden US-Dollar.
Die Klage wurde wenige Wochen vor dem öffentlichen Launch des UNCN-Tokens am 28. September eingereicht, wie auf der Website des Unternehmens angegeben.













