Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat eine aktualisierte Liste von sanktionierten natürlichen Personen, Unternehmen und Organisationen unter dem Gesetz veröffentlicht, das sich gegen Einheiten richtet, die mit ISIL (Da'esh) und Al-Qaida in Verbindung stehen.
Die Änderung, die unter dem Gesetz vom 21. März 2025 (SR 946.231.08) veröffentlicht wurde, spiegelt die laufende Einhaltung internationaler Anti-Terror-Maßnahmen wider. Die aktualisierte Liste umfasst Änderungen an der Liste von Personen und Einheiten, die Gegenstand von Vermögensgegenständen und anderen restriktiven Maßnahmen sind.
Das Gesetz setzt die Schweizer Verpflichtungen unter relevanten Resolutionen des UN-Sicherheitsrats und EU-Regelungen um, die darauf abzielen, die Finanzierung und operative Fähigkeit von ISIL und Al-Qaida zu unterbinden. SECO hat keine spezifischen Hinzufügungen oder Streichungen in der jüngsten Aktualisierung offengelegt.
Schweizer Finanzinstitute und nichtfinanzielle Unternehmen, die als solche eingeteilt sind, müssen ihre Compliance-Verfahren mit der aktualisierten Liste abstimmen, mit sofortiger Wirkung. Eine Nichtkumplikation kann zu Durchsetzungsmaßnahmen nach schweizerischem Recht führen.



