Die Schweiz hat ihr Sanktionsregime in Bezug auf die Republik Südsudan aktualisiert, nachdem das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) eine entsprechende Veröffentlichung vorgenommen hatte.
Die Änderungen betreffen den Anhang 2 der Verordnung vom 12. August 2015, die restriktive Massnahmen gegen Südsudan gemäss Bundesrecht SR 946.231.169.9 regelt. Finanzinstitute und betroffene Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz müssen ihre Compliance-Protokolle überprüfen, um sicherzustellen, dass sie sich an das aktualisierte regulatorische Rahmenwerk halten.


