Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat eine Aktualisierung der Anlage der Verordnung über Massnahmen gegen Moldawien veröffentlicht.
Die Änderung, die mit der ursprünglich am 28. Juni 2023 erlassenen Verordnung SR 946.231.156.5 zusammenhängt, trat nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Finanzintermediäre und relevante Einrichtungen, die in der Schweiz tätig sind, müssen die aktualisierten Einschränkungen überprüfen, um sicherzustellen, dass sie sich an das geänderte regulatorische Rahmenwerk halten.



