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Aktualisierung der Sanktionsliste für Sudan durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Anhänge zur Massnahmenverordnung gegenüber Sudan aktualisiert.

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Sophie Laurent · FX & Rates Desk · 18 Aug 2026 · 1 Min. Lesezeit
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Aktualisierung der Sanktionsliste für Sudan durch das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat Appendix 2 der Massnahmenverordnung gegenüber Sudan (SR 946.231.18) offiziell aktualisiert. Die ursprüngliche Verordnung wurde am 25. Mai 2005 erlassen.

Die regulatorische Aktualisierung, die von den Finanzmarktaufsichtsbehörden veröffentlicht wurde, ändert die spezifischen Bestimmungen und die aufgeführten Personen oder Unternehmen, die den bestehenden restriktiven Massnahmen unterliegen, die im Rahmen der Schweizer Sanktionsregelung für Sudan gelten.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Finances-Review-Redakteurin bearbeitet.
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Geschrieben von
Sophie Laurent
FX & Rates Desk

Sophie covers currency markets and central bank policy across Europe, with a focus on how rate decisions ripple through FX pairs. She has been tracking the ECB's policy path since the start of the current easing cycle.

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