Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat Appendix 2 der Massnahmenverordnung gegenüber Sudan (SR 946.231.18) offiziell aktualisiert. Die ursprüngliche Verordnung wurde am 25. Mai 2005 erlassen.
Die regulatorische Aktualisierung, die von den Finanzmarktaufsichtsbehörden veröffentlicht wurde, ändert die spezifischen Bestimmungen und die aufgeführten Personen oder Unternehmen, die den bestehenden restriktiven Massnahmen unterliegen, die im Rahmen der Schweizer Sanktionsregelung für Sudan gelten.



