Die Schweiz hat den Kauf und die Einfuhr von Gold aus dem Sudan verboten, um die Massnahmen des Landes mit den entsprechenden Sanktionen der Europäischen Union in Einklang zu bringen. Der Bundesrat kündigte diese Entscheidung am Mittwoch an.
Das Verbot umfasst den Erwerb, die Einfuhr und den Transit sudanesisches Golds, sowie die Bereitstellung entsprechender Dienstleistungen und die Erteilung finanzieller Unterstützung, die mit solchem Gold verbunden ist. Zudem ist der Verkauf und die Lieferung bestimmter Chemikalien, die im Goldbergbau und in der Goldgewinnung verwendet werden, an den Sudan verboten.
Die EU hat Mitte Juli eine entsprechende Entschliessung angenommen.
Der Bundesrat erklärte, er sei „extrem besorgt“ über die ernste humanitäre Lage im Sudan und führte an, dass die Extraktion und der Handel mit Gold eine wichtige Konfliktressource darstellen, die den Krieg unterstützt.
Das Verbot wird in die schweizweite Verordnung über die sudanesischen Massnahmen aufgenommen, die seit 2005 zur Durchführung der von den Vereinten Nationen gegen Sudan erlassesenen Sanktionen verwendet wird. Seit 2023 wird diese Verordnung auch für die Zustellung weiterer EU-Massnahmen verwendet.
Die Sudansanordnung enthält derzeit ein Waffenembargo und zielgerichtete Finanz- und Reisebeschränkungen gegen 36 Personen, Organisationen und Unternehmen.












