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Die FINMA betont die risikogestützte, prozentuale Versicherungsaufsicht

Stefan Walter sagt, die schweizerischen Aufsichtsbehörden werden sich auf die Risiken einzelner Versicherer konzentrieren, wobei die Freiheiten mit der Kompetenz verbunden werden – und die Regeln für komplexe Anlagen wie privates Kredit strenger werden.

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Sophie Laurent · FX & Rates Desk · 17 Sept 2026 · 07:33 · 3 Min. Lesezeit
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Stefan Walter, Direktor der Schweizer Finanzmarktaufsicht (FINMA), sagte am 19. Juni 2026, dass der Ansatz der Aufsichtsbehörde für die Versicherungsüberwachung auf drei Prinzipien basiert: risikobasiert, proportional und branchenbezogen.

Bei der Veranstaltung „Tag der Versicherer“ unterstrich Walter, dass die Schweiz weiterhin ein weltweit bedeutender Rückversicherungsstandort ist und dass die Versicherer zu den Grundpfeilern der nationalen Wirtschaft gehören und zum BIP, der finanziellen Sicherheit und den Kapitalmarktinvestitionen beitragen.

Walter wies darauf hin, dass die Kassenmittler in der Regel vorhersehbar sind und das Liquiditätsrisiko, das durch Lieferungen entsteht, begrenzt ist, da Versicherungsnehmer in der Regel finanzielle Strafen für die Kündigung einer Versicherung bereits bei Vertragsschluss vereinbaren. Er fügte hinzu, dass der Sektor von einem ordentlichen Ablaufmechanismus profitiert; Verträge können übertragen oder schrittweise beendet werden, ohne dass dies den Gesamtfinanzsektor unmittelbar gefährdet. Im Konkursfall sind gebundene assets (Gebundene Vermögen) weiterhin verfügbar, um die Ansprüche der Versicherungsnehmer zu schützen, und zielgerichtete Rettungsmassnahmen wie Kapitalerhöhungen, Umwandlungen der Kapitalanteilsstruktur oder Anspruchsreduzierungen stehen ebenfalls zur Verfügung.

Er warnte jedoch, dass ein Zusammenbruch eines grossen Versicherers oder mehrerer kleinerer Anbieter noch immer bedeutende makroökonomische Auswirkungen haben könnte, was die Notwendigkeit einer differenzierten Regulierung unterstreicht, die die Vielfältigkeit der Versicherungsgeschäftsmodelle im Vergleich mit anderen Teilnehmern des Finanzsektors berücksichtigt.

Walter verwies auf jüngere teilweise Überarbeitungen des schweizerischen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der ihm zugehörigen Verordnung (AVO) als Beleg für diesen Ansatz. Die Reformen stärken den Schutz der Versicherungsnehmer beim Abschluss – insbesondere im Hinblick auf Beratung und Offenlegung von Distributionsvergütungen – und machen gleichzeitig die Grundsätze der Investitionsregulierung flexibler. Sie erleichtern auch die Regeln für Transaktionen mit professionellen Versicherungsnehmern.

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Er nannte drei konkrete Veränderungsbereiche.

Zunächst regelt der Grundsatz der freisinnigen Person nun auch gebundene Vermögenswerte. Statt präzise Investitionsprofilen vorzuschreiben, wird damit geprüft, ob ein Versicherer eine gewählte Anlagenklasse verantwortungsvoll verwalten kann. Die Unternehmen erhalten mehr Freiheiten, aber komplexe oder riskante Investitionen – einschliesslich privater Kredite – erfordern eine vorherige Genehmigung durch die FINMA. Gebundene Vermögenswerte bleiben weiterhin das wichtigste Instrument zur Bewahrung des Schutzes des Policyholders.

Zweitens verlangen die Anforderungen an die Eignung für qualifizierte Lebensversicherungsprodukte – Produkte, in denen die Versicherungspolicenträgerin das Eigenrisiko trägt – nun von klareren Leistungsanforderungen, detaillierten Kostenaufteilungsplanen in Angeboten sowie standardisierten Basisinformationsblättern. Versicherer müssen ausserdem sicherstellen, dass die Produkte zur Situation und Kenntnisgrade der Kunden passen, und alle Beratungsinteraktionen müssen dokumentiert und für die Kunden transparent sein.

Drittens wurde die Aufsicht über die Vermittler verschärft, indem für Makler höhere Schulungs- und Weiterbildungspflichten vorgesehen wurden und die Offenlegungspflichten am Punkt des Verkaufs gestärkt wurden. Auch die Transparenz der Vergütung in unbeschränkten Vermittlergeschäften wurde verstärkt, um potenzielle Anreize zur Beeinträchtigung der Gleichmässigkeit sichtbar zu machen. Walter zeigte an, dass die FINMA ihre Ressourcen dort konzentriert, wo systematische Missstände vermutet werden, und fügte hinzu, dass gut konforme Unternehmen „von der FINMA kaum etwas zu hören bekommen werden”.

Von der operativen Seite aus sagte Walter, dass die Key Account Management-Teams der FINMA datengestützte, risikoorientierte Analysen durchführen, die auf den Geschäftsmodell jedes Unternehmens zugeschnitten sind, und gezielte Aufsichtprogramme entwickeln. Die horizontalen Überblicksanalysen der gesamten Branche ergänzen die firmenspezifisch durchgeführten Arbeiten, während eine neue Organisationsstruktur die Konto-Manager mit spezifischer Versicherungsfachkenntnis in Bereichen wie Kapitalanlagen, Reserven, Krankenzusatzversicherungen und Leben zusammenschliessen. Das Departement für Integrated Risk Expertise trägt grenzüberschreitende Kenntnisse zur Kreditsicherheit und Märktsicherheit, zu Cyberrisiken, zur Governance, zur Geldwäschebekämpfung und Sanktionen bei. Die Inaugenscheinnahmen finden oftere statt.

„Das Endziel“, so Walter, „ist die richtige Balance zwischen Rechenschaftspflicht und Sicherheit. Erst wenn beide zusammenkommen, bleibt das System stabil und zuverlässig.“

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Finances-Review-Redakteurin bearbeitet.
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Geschrieben von
Sophie Laurent
FX & Rates Desk

Sophie covers currency markets and central bank policy across Europe, with a focus on how rate decisions ripple through FX pairs. She has been tracking the ECB's policy path since the start of the current easing cycle.

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