Der Schweizer Ständerat verschob eine geplante Abstimmung über strenge Eigenkapitalanforderungen für die UBS und verschob sie auf Mittwoch Morgen, da die Gesetzgeber mehrere Vorschläge debattieren wollen, bevor sie eine Entscheidung treffen. Die Verzögerung erfolgt vor dem Regierungsvorschlag, zusätzliche Kernkapitalanforderungen in Höhe von etwa 20 Milliarden US-Dollar für die Bank zu verhängen, nachdem die Credit Suisse 2023 kollabiert war und von der UBS übernommen wurde. Mit diesem Massnahmen sollen künftige Finanzinstabilitäten verhindert werden, indem die Widerstandsfähigkeit der UBS, insbesondere ihrer Aussenlandseinrichtungen, verstärkt wird, die unter den neuen Vorschriften ein wichtiger Kostenfaktor darstellen.
Der Bundesrat hat vorgeschlagen, dass ausländische Zweigniederlassungen vollständig durch hartes Kernkapital gedeckt sein sollten – ein Antrag, den die Bank ablehnt, da dies die verfügbaren Mittel für Wachstum und Ausschüttungen an die Aktionäre verringert. Stattdessen hat die Wirtschaftsausschuss des Ständerates einen Kompromiss vorgeschlagen: 50 Prozent hartes Kernkapital und 50 Prozent AT1-Wandelanleihen, die für die UBS kostengünstiger sind. Ausschusspräsident Erich Ettlin betonte die Balance zwischen der öffentlichen Sicherheit und dem Erhalt des wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzsektors. Parallel dazu hat der Mitte-Abgeordnete Peter Hegglin einen dritten Vorschlag unterstützt, der 90 Prozent Kapitalsicherung vorsieht, und argumentiert, dass dies für Investoren eine höhere Stabilität signalisieren würde.
UBS hat sich nicht zu den Beratungen des Ständerats geäussert. Die Abstimmung ist Teil eines umfassenderen parlamentarischen Prozesses; der Nationalrat wird das Thema im Dezember behandeln, wobei beide Kammern letztendlich über einen endgültigen Vorschlag zu entscheiden haben. Selbst wenn das Parlament eine weniger stringente Massnahme verabschiedet, hat die Sozialdemokratische Partei angekündigt, dass sie bei einem mangelhaften Gesetzgebungsvorschlag möglicherweise für eine Volksabstimmung werben könnte.
Die Verzögerung unterstreicht die Komplexität der Reform der Kapitalstruktur von UBS, die auch weiterhin einen Schwerpunkt der Regulierungsbehörden darstellt, die nach dem Bankrott der Credit Suisse den Finanzstabilität stärken wollen. Die Position der Bank zu den AT1 und den Anforderungen an festes Kapital illustriert die allgemeinen Spannungen zwischen den regulatorischen Anforderungen und der operativen Flexibilität im schweizerischen Finanzzentrum.













