Irland hat Kryptowährungen von der Liste der zugelassenen Vermögenswerte für seine neuen steuerlich vereinfachten Investitionskonten ausgeschlossen. Die Konten sollen die Steuererklärung für Investoren vereinfachen, indem Dienstleister die Einhaltung der Vorschriften für sie übernehmen.
Für diese Konten gehören börsnotierte Aktien, Anleihen und ETFs zu den zulässigen Vermögenswerten.













