Das US-amerikanische Financial Accounting Standards Board (FASB) hat einen vorgeschlagenen Rechnungslegungspaket veröffentlicht, das Bedingungen definiert, unter denen Unternehmen bestimmte stabilen Kryptowährungen als Bargeldäquivalente klassifizieren können, entsprechend der allgemein anerkannten Rechnungslegungspraktiken (GAAP).
Der am Dienstag veröffentlichte Vorschlag beinhaltet illustrative Beispiele für die bestehende Definition von Barwertäquivalentien und verändert die grundlegende Definition nicht. Um in diese Kategorie zu fallen, muss ein Digitalwertpapier drei Kriterien erfüllen: ein Vertragsrecht zur zeitnahen Rückabwicklung, einen direkten Rückabwicklungmechanismus des Emittenten für einen festen Barwert und gesonderte Reserven, die in kurzfristigen, hoch liquiden Vermögenswerten mit einem 1:1-Leveragerecht erlautet sind. Der FASB betonte, dass aktive Sekundärmärkte allein nicht ausreichen, falls der Inhaber kein direkter Rückabwicklungsrecht gegenüber dem Emittenten hat.
Der Vorschlag legt außerdem fest, dass Reserven, die sich aus Kryptowährungen oder Gold zusammensetzen, einen Token aufgrund von Bewertungsrisiken disqualifizieren würden. Unternehmen behalten sich das Recht vor, qualifizierende Assets als Geldäquivalente darzustellen, sofern die entsprechenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden.
Die FASB nimmt bis zum 19. November öffentliche Kommentare zu der vorgeschlagenen Aktualisierung entgegen. Eine endgültige Geltungszeit wird nach der Beurteilung der Rückmeldungen von Interessengruppen festgelegt.








