Eine Mitarbeiterin im mittleren Management bei Daimler Truck ist mit einem Schadensersatz von 210.000 Euro für die Jahre 2018 bis 2022 bedacht worden. Das Baden-Württembergische Landesarbeitsgericht hat das Unternehmen für Geschlechterlohndiskriminierung verantwortlich gemacht.
Der Rechtsstreit drehte sich um die Entlohnung für die Jahre 2018 bis 2022. Die Klägerin, die im mittleren Management tätig war, hatte zunächst geltend gemacht, dass sie die Bezahlung ihres männlichen Kollegen, der als Abteilungsleiter tätig war, erreichen sollte. Das Gericht wies ihre Klage jedoch zurück, bestätigte jedoch, dass Daimler Truck nicht beweisen konnte, dass keine Geschlechterlohnungleichheit vorlag.
Anstatt der Bezahlung ihres männlichen Kollegen, der als Spitzenverdiener tätig war, berechnete das Gericht den Schadensersatz auf der Grundlage der Medianvergütung männlicher Mitarbeiter auf derselben Hierarchieebene. Die Entscheidung des Gerichts in Stuttgart beendete den Rechtsstreit und verhinderte weitere Beschwerden beim Bundesarbeitsgericht.
Ein Sprecher von Daimler Truck betonte, dass das Unternehmen seine Position zur Lohngleichheit während des Rechtsstreits beibehalten habe, wobei das Gericht bestätigte, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Bezahlung ihres männlichen Kollegen hatte. Das Unternehmen fügte hinzu, dass es keine strukturelle Geschlechterlohndiskriminierung gegen Tarif- oder Nichttarifbeschäftigte betreibe.
Der Rechtsstreit, mit dem Aktenzeichen 2 Sa 14/24, markiert das Ende der Rechtsverfahren in diesem Fall.


