In den vergangenen zwölf Monaten habe ich beobachtet, wie institutionelles Kapital langsam in den Krypto-Markt vordringt. Doch das neueste Hindernis ist weder ein technisches noch ein Verwahrungsproblem – sondern die wachsende Lücke zwischen Kundenwünschen und dem, was Finanzberater rechtlich überhaupt empfehlen dürfen.
Aktuelle Umfragen unter registrierten Anlageberatern zeigen, dass ein steigender Anteil ihrer vermögenden Privatkunden nach Möglichkeiten fragt, in Bitcoin, Ethereum oder sogar Nischentokens zu investieren. Doch dieselben Berater geben an, sich für solche Anfragen «schlecht gerüstet» zu fühlen. Als Gründe nennen sie unklare regulatorische Vorgaben und fehlende standardisierte Risikobewertungsinstrumente.
Im Zentrum des Problems steht die Regulierungslandschaft. Die SEC hat zwar einige Stellungnahmen zur Anwendbarkeit von Wertpapierrecht veröffentlicht, aber ein umfassendes Rahmenwerk für die Beratung zu digitalen Vermögenswerten fehlt weiterhin. Die begrenzten Leitlinien der FINRA zu Eignung und Offenlegung lassen viele Berater fürchten, in rechtliche Grauzonen zu geraten – besonders bei Produkten, die zwischen Wertpapieren, Rohstoffen und Devisen angesiedelt sind.
Diese Zurückhaltung ist problematisch, denn Berater sind die Torwächter zu den grössten institutionellen Kapitalpools wie Pensionskassen, Stiftungen und Family Offices. Können sie Krypto-Strategien nicht zuverlässig empfehlen, bleibt dieses Geld am Rand oder sucht sich alternative Wege – etwa über direkte Handelstische oder krypto-spezialisierte Hedgefonds, die den traditionellen Beratungskanal umgehen.
Ein Blick nach Europa zeigt, wie anders die Lage ist: Trotz einiger Unzulänglichkeiten gibt das MiCA-Regime Vermögensverwaltern einen klareren Rechtsrahmen für tokenisierte Produkte vor. Das Ergebnis ist ein bescheidener, aber messbarer Anstieg institutioneller Allokationen auf dem Kontinent – ein Beleg dafür, wie regulatorische Klarheit Kapitalflüsse beeinflussen kann.
Was es jetzt braucht, ist eine koordinierte Initiative für standardisierte Beratungswerkzeuge: Risikobewertungsmodelle, Compliance-Checklisten und Verwahrlösungen, die denselben treuhänderischen Standards entsprechen wie bei traditionellen Vermögenswerten. Branchenverbände, Verwahrer und Aufsichtsbehörden müssen gemeinsam einen Leitfaden erarbeiten, der Beratern ermöglicht, der Kundennachfrage gerecht zu werden, ohne sich übermässigen rechtlichen Risiken auszusetzen.
Solange dieser Leitfaden fehlt, wird der Krypto-Markt weiterhin einen beträchtlichen Teil institutionellen Kapitals verlieren. Die Beratungslücke ist kein lästiges Compliance-Problem – sie ist eine strukturelle Hürde, die die Reifung des Sektors um Jahre verzögern könnte.



