Ein US-Bundesrichter in Alaska hat eine Klage von Umweltorganisationen verworfen, die den Executive Order von Präsident Donald Trump aus dem Jahr 2025 angefochten hatte, der die Schutzmassnahmen für die Ölförderung in bisher beschränkten Küstenbereichen aufheben wollte.
Richterin Sharon L. Gleason des US-Bezirksgerichts für den Bundesstaat Alaska entschied, dass der von Earthjustice und dem Northern Alaska Environmental Center eingeleitete Rechtsstreit zu früh war, da derzeit keine Bohrarbeiten in den für die Exploration freigegebenen Bundesgewässern geplant sind. Die Entscheidung ging nicht auf die zentrale rechtliche Frage ein, ob ein amtierender Präsident die Befugnis hat, verbotene Massnahmen früherer Regierungsbehörden im Bereich der Offshore-Oel-und-Gasexploration wider auszulegen.
Die Klage, die Anfang 2026 eingereicht wurde, zielte darauf ab, Trumps Anordnung zu blockieren, die Bohrgenehmigungen entlang von Teilen der amerikanischen Küste wieder einzuführen. Earthjustice, das die Klägerin vertritt, erklärte, sie sei von der Entscheidung enttäuscht, kündigte jedoch an, das Verfahren weiter zu verfolgen, wenn offshore Aktivitäten bevorstehen. Die Organisation argumentierte, dass Trumps Anordnung, geschützte Bereiche für Ölvermietung öffnen zu lassen, unrechtmässig sei, und versprach, den rechtlichen Kampf fortzusetzen.
Die Entscheidung bewahrt den Status quo fürs Erste. Die unter der Biden-Regierung verhängten Beschränkungen für neue offshore Entwicklung – die als weitgehend symbolisch beschrieben werden – blieben für die meisten Küstenregionen in Kraft, in denen bereits Bohrungen stattfanden. Die Entscheidung lässt die Möglichkeit eines erneuten Rechtsstreits offen, falls federale Gewässer später für Bohrverfahren geöffnet werden.













