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US-Gericht blockiert Aussetzung der Einwanderungsvisa für 75 Länder

Ein Bundesrichter entschied, dass die Politik des Außenministeriums die Befugnisse überschritten hatte, indem Visa für Bewerber aus Lateinamerika, Afrika und Asien verweigert wurden. Die Aussetzung betraf Brasilien, Kolumbien und Pakistan.

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Helena Vásquez · Business Desk · 23 Aug 2026 · 05:15 · 1 Min. Lesezeit
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US-Gericht blockiert Aussetzung der Einwanderungsvisa für 75 Länder

Ein US-Bundesrichter hat am Freitag eine Politik aus der Trump-Ära für ungültig erklärt, die die Ausstellung von Immigrationsvisa für Antragsteller aus 75 Ländern aussetzte. Er urteilte, das US-Außenministerium habe seine gesetzliche Kompetenz überschritten.

Der Bezirksrichterin Jeannette Vargas in Manhattan zufolge ist die Maßnahme, die vom Außenminister Marco Rubio erlassen wurde, "erbslos und unverhältnismäßig" und widerspricht dem geltenden Bundesimmigrationsrecht. In ihrem Urteil stellte Richterin Vargas fest, dass der Kongress die Befugnisse des Staatsministers zur Bearbeitung von Anträgen auf Einwanderungsvisa ausdrücklich entzog und dass das kategorische Verbot aufgrund der Nationalität im direkten Widerspruch zum gesetzlichen Rahmen steht.

Die Suspendierung, die im Januar verkündet und im selben Monat umgesetzt wurde, umfasste Personen aus Ländern in ganz Lateinamerika, Afrika, dem Nahen Osten, Südasien, den Balkan und der Karibik. Zu den betroffenen Ländern gehörten Brasilien, Kolumbien, Uruguay, Bosnien, Albanien, Pakistan und Bangladesch.

Das Außenministerium hatte die Politik damit gerechtfertigt, dass Antragsteller aus diesen Ländern ein hohes Risiko hätten, nach dem Einreise von den Ressourcen der US-Regierung abhängig zu werden. Das Ministerium antwortete zunächst nicht auf Anfragen zur Kommentierung, ob es Beschwerde einlegen wird.

Die Klage wurde eingereicht vom Catholic Legal Immigration Network, African Communities Together und einzelnen Antragstellern für Einwanderungsvisa sowie von US-Bürgern, die Familienangehörige aus den betroffenen Ländern sponsern. Der Beschluss hebt die kategorische Aussetzung auf, jedoch unterliegen Antragsteller weiterhin den standardmäßigen individuellen Prüfungen und den Voraussetzungen für US-Einwanderungsvisa.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Finances-Review-Redakteurin bearbeitet.
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Geschrieben von
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Helena covers corporate news for listed and private companies across Europe, from strategy shifts to leadership changes, with an eye for what a story signals about the broader market.

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