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Senatskommission unterstützt Einwanderungsgeld für EU-Arbeitnehmer im Rahmen von Bilateral III

Kommission schlägt Abgabe auf EU- und Drittstaatsangehörige vor, wenn die Zuwanderung nach dem neuen Abkommen zulegt, die Einnahmen sollen für Arbeitsmarktincentive und Bevölkerungsverteilung eingesetzt werden.

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Helena Vásquez · Business Desk · 19 Aug 2026 · 04:08 · 1 Min. Lesezeit
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Senatskommission unterstützt Einwanderungsgeld für EU-Arbeitnehmer im Rahmen von Bilateral III

Ein Schweizer parlamentarischer Ausschuss hat eine Vorlage zur Einführung einer Einwanderungszuschlagsabgabe für EU- und Drittstaatsangehörige genehmigt, falls die Arbeitskräfteinwanderung nach dem Bilateral III-Abkommen die festgelegten Schwellen überschreitet. Der zuständige Ausschuss des Ständerats hat sich am Dienstag mit 7 Ja-Stimmen bei sechs Enthaltungen für die Vorlage ausgesprochen, wie parlamentarische Dienste der AWP zitiert haben.

Die Abgabe soll auf beschäftigte Personen anwenden, die über Unternehmen einwandern, sowie auf erwachsene Familienangehörige, die ihnen beitreten, sobald der im Rahmen von Bilateral III verhandelte Schutzklausel durch zu hohe Einwanderung ausgelöst wird. Der Ausschuss hat die Maßnahme als Instrument zur Förderung der Inanspruchnahme der heimischen Arbeitskräftepotenziale und zur Erzeugung von Einnahmen zur Verteilung an die Bevölkerung bezeichnet.

Die Vorlage ist Teil der Umsetzungsrahmen für das EU-Vertragspaket, das dazu dienen soll, die Schutzklausel zu ergänzen, die bei zu schneller Einwanderung nach dem Inkrafttreten von Bilateral III aktiviert wird. Der Ausschuss hat den Betrag und die Zeit der Abgabe nicht spezifiziert, mit der Begründung, dass weitere legislative Details folgen werden.

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt und von einer Finances-Review-Redakteurin bearbeitet.
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Geschrieben von
Helena Vásquez
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Helena covers corporate news for listed and private companies across Europe, from strategy shifts to leadership changes, with an eye for what a story signals about the broader market.

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