Die spanische Regierung bereitet strenge Regelungen für Datensenzentren vor, als Teil der Bemühungen, Dutzende Milliarden Euro an Investitionen in Infrastrukturprojekte im Bereich Künstlicher Intelligenz anzuziehen.
Der Entwurf eines Verordnungsvorschlags, der diese Woche zur общеweiten Konsultation übermittelt werden soll, würde für Anlagen mit einer Produktionskapazität von mehr als 1 Megawatt gelten, die noch nicht an das Stromnetz angeschlossen sind. Projekte, die bereits im Genehmigungsverfahren sind, hätten sechs Monate Zeit, um zufriedenstellend zu sein oder ihre Rechte für den Anschluss an das Stromnetz ohne Strafe zu verlieren.
Nach den vorgeschlagenen Regeln müssen Rechenzentren in der Europäischen Union angesiedelt sein, und alle verarbeiteten Daten und Metadaten müssen in der Zuständigkeit der EU verbleiben. Der Rahmen enthält verstärkte Kontrollen hinsichtlich des Zugriffs Dritter und strengere Bestimmungen für Einrichtungen, die Daten zu öffentlichen Einrichtungen oder nationale Sicherheit verarbeiten.
Die Energie- und Wassereffizienzstandards stehen in Einklang mit der höchsten Stufe eines Nachhaltigkeitszeichns, das derzeit von der EU entwickelt wird. Die Anforderungen an erneuerbare Energien verpflichten, dass mindestens 80 % der Energieversorgung einer Anlage aus erneuerbaren Quellen stammt, und zwar während jeder Betriebsstunde. Darüber hinaus muss jedes neue Megawatt verbrauchter Energie durch ein neues Megawatt an installierter erneuerbarer Energie erzeugt werden, und zwar innerhalb der 18 Monate vor dem Betriebsbeginn, und zwar entweder durch langfristige Verträge oder vor Ort im Betrieb.
Eine Nichteinhaltung würde Sanktionen auslösen, einschliesslich des potenziellen Verlusts der Rechte zur Netzanschlussbarkeit. Die Massnahmen unterstreichen Spaniens breiteres Bestreben, sich als führender europäischer Hub für KI und Hochleistungskomputing zu positionieren und dabei die reichlichen erneuerbaren Energiemöglichkeiten und verfügbaren Flächen zu nutzen.
Die Regierung hat bis heute keine konkreten Strafen oder Durchsetzungszeiträume bekanntgegeben, die über das sechsmonatige Anforderungszeitfenster für bestehende Projekte hinausgehen.












