Profusa Inc. teilte mit, dass es die Einhaltung der Mindest-Anteilsholding-Vorgaben von Nasdaq wieder erreicht hat, nachdem eine Umschmelzung der Aktien den öffentlich gehandelten Anteil wieder über die Schwelle des Börsenreglements gebracht hat.
Die in Berkeley, Kalifornien ansässige Gesellschaft führte Anfang August eine Umstellung von 1 zu 4 durch, welche ihre öffentlich gehandelten Aktien vorübergehend unter die 500.000 Mini-Menge senkte, die nach der Nasdaq-Listeordnung 5550(a)(4) erforderlich ist. Die Nasdaq benachrichtigte Profusa über den Mangel kurz nach dem Inkrafttreten der Umstellung am 14. August.
Am 21. August lieferte Profusa den Börse Nasdaq Unterlagen, um die Einhaltung der Vorschriften zu beweisen, wodurch die Börse die Prüfung abschloss und bestätigte, dass das Unternehmen den Einlistungsregeln entspricht. Die Entscheidung der Börse wurde Profusa in einer nachfolgenden Korrespondenz mitgeteilt, wie aus der Mitteilung des Unternehmens hervorgeht.
Die Aktien von Profusa werden weiterhin an der Nasdaq Capital Market unter dem Börsensymbol PFSA gehandelt. Das Unternehmen erklärte, dass die Aufforderung keine Auswirkungen auf den Listungsstatus oder die Handelsaktivitäten hat. Die Mitteilung wurde im Einklang mit Nasdaq Listing Rule 5810(b) veröffentlicht, der eine unverzügliche öffentliche Bekanntmachung von Mängelbescheinigungen vorsieht.
Profusa entwickelt Gewebeintegrierte Sensoren, die medizinische Daten für den persönlichen und klinischen Gebrauch übermitteln. Das Unternehmen gab in seiner Compliance-Mitteilung keine weiteren finanziellen oder operativen Details bekannt.













