Die polnische Regierung hat am Mittwoch eine Reihe von steuerlichen Anpassungen angekündigt, darunter die Erhöhung des Grenzwertes der zweiten Einkommensteuerspanne und die Erhöhung des Unternehmenssteuersatzes, um die Auswirkungen auf die Einnahmen zu kompensieren.
Der persönlichen Einkommensteuer-Grenzwert für die zweite Steuerklasse wird von 120.000 Złoty (34.854 US-Dollar) auf 130.000 Złoty erhöht, wobei der anwendbare Satz auf 24 % belassen wird. Der höchste persönlichen Einkommensteuersatz bleibt unverändert bei 32 %. Die Solidaritätssteuersatzzahlung wird um einen Prozentpunkt erhöht, wobei der genaue neue Satz jedoch in der Mitteilung nicht angegeben wurde.
Um den finanziellen Auswirkungen der personellen Steueränderungen entgegenzuwirken, erhöht Polen den Körperschaftssteuersatz auf 22 % von 19 %. Der höhere Satz gilt nur für Unternehmen mit jährlichen Einnahmen von mehr als 50 Millionen Euro. Das Vorhaben wurde von Regierungschef Donald Tusk als Schritt zum Erleichteren der Steuerlast für Mittelschichtler beschrieben, jedoch wurden keine detaillierten steuerlichen Prognosen erstellt.
Die Anpassungen erfolgen im Zusammenhang mit den allgemeinen Diskussionen über die Steuerpolitik im Zuge der sich ändernden wirtschaftlichen Bedingungen in der Europäischen Union. Die Regierung gab keine weiteren Maßnahmen zum Schutz von kleinen und mittleren Unternehmen bekannt und erläuterte nicht, ob die Erhöhung der Unternehmenssteuer rückwirkend für das laufende Geschäftsjahr gelten würde.



