Die Schweizer Versicherer Leonteq AG gab am Dienstag bekannt, dass sie Andreas Casutt für den Nachfolgeposten als Verwaltungsratspräsident auf der außerordentlichen Generalversammlung am 21. September nominieren wird. Casutt ist Corporate-Anwalt mit Erfahrung im Verwaltungsrat von börsennotierten Unternehmen, darunter Siegfried und Mikron. Er würde Christopher Chambers ersetzen, der das Amt bereits wie angekündigt verlassen wird.
Das Unternehmen hat außerdem Reto Suter, den ehemaligen Finanzchef von Siegfried und mehrfachen Verwaltungsratsmitglied, vorgeschlagen, sich dem Verwaltungsrat anzuschließen und Philippe Weber zu ersetzen, der nicht erneut kandidiert. Philippe Le Baquer wird zum Vizepräsidenten vorgeschlagen.
Leonteqs Nominierung erfolgt nach Verteidigungen bei der geplanten Berufung von Felix Oegerli, der nach der Übernahme einer großen Beteiligung an Raiffeisen für diese Position vorgesehen war. Oegerli trat im April zurück und begründete diese Entscheidung mit ausstehenden regulatorischen Zulassungen und der Vollendung der Transaktion. Er hat sich nun dazu entschlossen, sich stattdessen auf seine Rolle als signifikanter Minderheitsaktionär zu konzentrieren.
Der Hauptaktionär Rainer-Marc Frey, der nach dem Erwerb der Anteile von Raiffeisen einen Anteil von 23,3% hält, wird auf der Extraordinären Hauptversammlung zwei Vorschläge unterbreiten. Er beantragt die Genehmigung eines Aktienrückkaufprogramms in Höhe von maximal 100 Millionen Franken. Das derzeitige Verwaltungsrat hat das Vorhaben nicht empfohlen und hat angegeben, dass es diezeitig die Phase für eine Rückkaufaktion für zu früh hält und sich stattdessen für einen Rückkauf ab Anfang 2027 entscheidet, wenn der CET1-Kapitalquerschnitt langfristig über den Wert von 15% liegt.
Frey schlägt außerdem vor, die Statuten von Leonteq zu ändern, um es dem Verwaltungsrat zu ermöglichen, variable Vergütung in Form von Aktien sowie fixen Gebühren zu erhalten. Der Verwaltungsrat steht diesem Änderungsvorschlag hingegen negiert. Er hält es für unvereinbar mit den Best-Practice-Guidelines für die Vergütung von Nicht-ausführenden Direktoren bei in der Schweiz notierten Unternehmen.
Zusätzlich wird der Verwaltungsrat die Genehmigung der Aktionäre für die Entlastung seiner Mitglieder und der Geschäftsführung für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 anfordern. Dieser Entlastungsantrag wurde bereits auf der letzten ordentlichen Hauptversammlung zurückgezogen, da laufende regulatorische Überprüfungen stattfanden, die seitdem abgeschlossen wurden. Proxy-Advisor und das Ethos-Aktionärsstiftungs hatten die Entlastung zu diesem Zeitpunkt als voreilig kritisiert.












