Huawei Technologies und der US-Hersteller von PCs, HP Inc., haben eine mehrjährige Kreuzlizenzierungsvereinbarung abgeschlossen, die Patente umfasst, die für die Wi-Fi-Technologie erforderlich sind, darunter auch den neuesten Wi-Fi 7 Standard.
Die Vereinbarung gibt HP Zugang zu Huaweis Patentportfolio und verschafft Huawei im Gegenzug Zugang zu HPs Patenten. Keine der Unternehmen gab die finanziellen Bedingungen der Übereinkunft bekannt. HP beschrieb die Vereinbarung als eine Routine-Lizenzierung für standardes-Patente, die in der gesamten Branche weit verbreitet sind. Die Firma betonte, dass dies keine breitere commerciale oder kollaborative Beziehung mit Huawei impliziert.
Die Vereinbarung folgt auf einen Rechtsstreit zwischen den beiden Unternehmen. Im August 2025 reichte Huawei beim Vereinigten Patentgericht Europas einen Rechtsstreit ein, in dem es behauptet, HP hätte ein Wi-Fi 6-Patent ohne Genehmigung verletzt. Der Rechtsstreit wurde im November 2025 beigelegt, da HP sich dem Wi-Fi 6-Patentsammelsurium von Sisvel angeschlossen hat, das etwa 2.000 für die Einhaltung von Wi-Fi 6 erforderliche Patente umfasst. Durch diese Entscheidung wurden auch die Rechtsverfahren, die Huawei und Philips gegen HP eingeleitet hatten, beendet.
Huawei hat zuvor die Lizenzgebühren für seine Wi-Fi 6-Patente auf 50 Cent pro Verbrauchergerät festgesetzt. Bis Ende 2025 hatten mehr als 1,6 Milliarden Verbraucherelektronikgeräte – mit Ausnahme von Mobiltelefonen – Erfindungen von Huawei im Zusammenhang mit Wi-Fi implementiert, wie aus internen Daten hervorgeht, die im Rahmen der Vereinbarung zitiert wurden.
HP beteiligt sich am Wi-Fi 6-Patentpool, was mit ihrer Stellung als weltweit zweitgrösster PC-Hersteller in Einklang steht, noch hinter Lenovo mit einem Marktanteil von 21,3 Prozent, nach Schätzungen von Gartner. Die Cross-Licensing-Vereinbarung ändert nicht die laufenden Einschränkungen für Huawei im Rahmen der US-amerikanischen Handelsblacklist von 2019, die dessen Zugang zu modernen Halbleitern und bestimmten Softwareprogrammen beschränkt, jedoch Patenthaftungsvereinbarungen nicht verbietet.













