GPA gab am Montag bekannt, dass der 3. Insolvenz-und Konkursgericht des Zentralen Zivilforums von São Paulo der Staatsanwaltschaft São Paulo (MP-SP) einen Fünf-Tage-Zeitraum eingeräumt hat, um konkrete Elemente zu ihrem Einspruch gegen den aussergerichtlichen Sanierungsplan des Unternehmens vorzutragen.
Die Entscheidung folgt auf ein Merkblatt der Union der belgischen Banken vom letzten Freitag, in dem sie die sofortige Anerkennung des aktuellen Restrukturierungsvorschlags von GPA verwehrt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, dass bestimmte Gläubiger oder Kredite möglicherweise unzulässig aus dem Plan ausgeschlossen worden seien, was einer weiteren Prüfung vor einem Gerichtszugang bedürfe.
Im Gegenzug wiederholte GPA die Rechtmässigkeit ihres aussergerichtlichen Restrukturierungsplanes, der die ausdrückliche Unterstützung der Gläubiger geniesst. Das Unternehmen gab in einer Offenlegung wesentlicher Tatsachen bekannt, dass es davon überzeugt sei, dass alle Einwände nach Abschluss der widerspruchsbehelfende Phase, die die Homologation des Plans erlaubt, zurückgewiesen werden.
Das Gerichtsurteil führt zu einer Verfahrensverzögerung im Sanierungsprozess und verlängert die Zeitspanne für die gerichtliche Validierung der finanziellen Sanierungsmassnahmen von GPA. Das Unternehmen gab keine zusätzlichen Informationen zu den umstrittenen Guthaben oder den potenziellen Auswirkungen auf seine operative Kontinuität bekannt.
Der aussergerichtliche Gewinnerungsplan, der von einer grossen Mehrheit der Gläubiger genehmigt wurde, steht noch unter Aufzeichnung der endgültigen richterlichen Bestätigung nach der AN-SP-Klage und der kürzlich angekündigten Frist für die Einreichung von Beweisen.












