Der Oberste Bundesgerichtshof (STF) in Brasilien entschied einstimmig, dass ein Gesetz des Bundesstaates São Paulo, das die Abgabe der Steuer für das Eigentum an Kraftfahrzeugen (IPVA) für Fahrzeuge von Mietunternehmen zulässt – auch wenn die Steuer bereits in einem anderen Bundesstaat bezahlt wurde – verfassungswidrig ist.
Die Entscheidung geht auf eine Klage der Nationalen Konföderation des Handels mit Waren, Dienstleistungen und Tourismus (CNC) zurück, die São Paulos Gesetz Nr. 13.296/2008 anfechtete. Die bestrittene Vorschrift stufte die Praxis des Mietens oder der Bereitstellung eines Fahrzeugs zum Mieten in São Paulo als steuerpflichtiges Ereignis (fato gerador) an, unabhängig von der vorigen Zahlung der IPVA im ursprünglichen Zulassungsstaat des Fahrzeugs.
Das STF entschied, dass die richtige Grundlage für die IPVA-Bezahlung der Staat ist, in dem der Steuerzahler seinen Firmensitz oder seine Steuerdomizil hat. Für Vermietungsunternehmen bleiben Fahrzeuge steuerlich an der Eigentümerin und nicht an dem Mieter gebunden, entschied das Gericht. Das Urteil verbietet effektiv die doppelte Besteuerung von Mietflotten, die bereits in ihren Heimatestaaten unter der IPVA fallen.
Der Fall erlangte grosse Aufmerksamkeit, nachdem die Vermietungsbetreiber, darunter Brasiliens grösste Autovermieter Localiza und der zweitgrösste Movida, sich in São Paulo wiederholt mit IPVA-Bewertungen konfrontierten, obwohl sie zuvor andere Abgaben gezahlt hatten. Die Entscheidung gilt rückwirkend und kann den betroffenen Unternehmen Schadensersatz für überzahlte Steuern verleihen.
Das Urteil des STF wurde am 26. August 2026 veröffentlicht.













