Die Aktien der UBS Group AG stiegen letzte Woche auf den höchsten Stand seit März 2008, und am Freitag schloss der Kurs bei 44,53 Franken nach einem Wochenanstieg von 4,8 %. Dieser Anstieg kam trotz eines Verkaufs von 2,2 Millionen Franken durch einen höheren Führungskräften oder Mitglied des Vorstands, das von der SIX Swiss Exchange bekannt gegeben wurde, und da die Investoren den baldigen Abstimmung des Senats zur Vorschlagenen Kapitalregelung für die Bank übersehen.
Die Wirtschafts-und Steuerausschuss des Schweizer Senats wird am Montag, dem 31. August, die Beratungen zu einem Vorschlag fortsetzen, der von UBS verlangt, dass sie für ihre Tochtergesellschaften einen Eigenkapitalanteil von 100 % halten muss. Dies würde die Bank zwingen, rund 20 Milliarden US-Dollar an festen Kapitalanlagen aufzubringen, hauptsächlich in Form von Common Equity Tier 1 (CET1), das Aktien und Reingewinne umfasst. CET1 dient als ein entscheidender Puffer, um Verluste zu absorbieren und Sicherheit bei Krisen zu gewährleisten, hält aber auch Kapital zurück, das anders für Dividenden oder Aktienrückkäufe genutzt werden könnte.
Eine alternative Option würde es UBS ermöglichen, den Anforderungen mit Additional Tier 1 (AT1)-Anleihen zu entsprechen. AT1-Anleihen sind ein Hybridinstrument, das sich durch Mischungsmerkmale von Schulden und Kapitalvermögen auszeichnet. AT1-Anleihen wurden nach der Finanzkrise von 2008 eingeführt, um Steuerzahler vor Bankeninsolvenzen zu schützen, indem sie bei einem Kapitalniveau der Bank unter einem bestimmten Schwellenwert in Eigenkapital umgewandelt oder auf null gesenkt werden. Für UBS wäre dieser Weg weniger kostspielig als die Ausgabe neuer Stammkapitalanteile.
Der Bundesrat spricht sich gegen die Verwendung von AT1-Anleihen aus, und zwar mit dem Hinweis auf den Zusammenbruch der Credit Suisse im März 2023, bei dem 16 Milliarden CHF an AT1-Anleihen vollständig abgeschrieben wurden. Die Abschreibung erfolgte trotz ewiger Verlustklauseln in den Prospekten der Wertpapiere, die keine Umwandlungsrechte in Fällen von staatlicher Intervention vorsehen. Schweizer Gerichte prüfen derzeit Klagen von AT1-Anleihengläserhältern, nachdem ein Bundesverwaltungsgericht im Oktober 2023 die Abschreibung für ungültig erklärt hat, wobei eine abschliessende Entscheidung durch das Schweizer Bundesgerichtshof noch aussteht.
Die Analysten erwarten, dass der Senatskomitee einen Kompromiss diskutieren wird, der die begrenzte Verwendung von AT1-Instrumente zulassen könnte und gleichzeitig andere Kapitalvorkehrungen verstärken würde. Das Ergebnis der Abstimmung dürfte in nächster Zeit die Kapitalallokierungsstrategie von UBS und das Investorenvertrauen beeinflussen.












