Bern – Das Swiss Federal Department for Economic Affairs, Education and Research (WBF) hat eine Änderung des Anhangs der Verordnung vom 25 May 2005 erlassen, die Maßnahmen gegen den Sudan (SR 946.231.18) festlegt. Die Änderung wurde am 1 May 2026 auf der Website des Departements veröffentlicht.
Die Änderung überarbeitet die Liste der Sanktionen und damit verbundenen Anforderungen, die Schweizer Unternehmen bei Geschäften mit sudanesischen Personen, Unternehmen oder Transaktionen einhalten müssen. Sie ist Teil des umfassenderen Regulierungsrahmens der Schweiz, der sich an den Sanktionen der United Nations und der European Union orientiert.
Die Schweiz behält eine eigenständige Rechtsgrundlage für Sanktionen bei, die von ihrer Zentralbankpolitik getrennt ist, und die Aktualisierung spiegelt laufende Anpassungen wider, um die Einhaltung sich wandelnder internationaler Beschränkungen sicherzustellen. Der überarbeitete Anhang präzisiert die Meldepflichten für Finanzinstitute und andere Unternehmen, die Sudan‑bezogenen Risiken ausgesetzt sein könnten.
Die Änderung führt keine neuen Sanktionen ein, sondern verfeinert bestehende Bestimmungen, um die Durchsetzungseffektivität zu erhöhen und administrative Unklarheiten zu reduzieren. Unternehmen aus den Bereichen Finanzen, Handel und Logistik wird geraten, den geänderten Text zu prüfen, um sicherzustellen, dass ihre internen Kontrollen aktuell bleiben.
Die Schweizer Behörden betonen, dass die Nichteinhaltung der aktualisierten Maßnahmen zu Sanktionen führen kann, darunter Geldbußen oder Beschränkungen geschäftlicher Tätigkeiten. Die Änderung unterstreicht zudem das Engagement der Schweiz, internationale Sicherheit und Nichtverbreitungsziele zu wahren.
Die Aktualisierung folgt einer Reihe periodischer Überprüfungen der schweizerischen Sanktionsgesetzgebung, die in der Regel durch Entwicklungen in der politischen oder sicherheitstechnischen Lage des Zielstaates ausgelöst werden. Die Interessengruppen werden aufgefordert, die offizielle Publikation für den vollständigen rechtlichen Wortlaut und den Umsetzungszeitplan zu konsultieren.


