Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft (SECO) hat aktualisierte Sanktionsmassnahmen gegen Russland veröffentlicht, indem es die Anhänge 2 und 14a der 2022er Verordnung über Massnahmen im Zusammenhang mit der Ukraine-Situation revidiert hat.
Die Änderungen treten sofort in Kraft und erweitern die Einschränkungen im Handel und Finanzverkehr mit Russland, wie aus einer am Freitag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Die ursprüngliche Verordnung vom 4. März 2022 wurde regelmäßig angepasst, um sich an sich ändernde geopolitische und politische Entwicklungen anzupassen.
Die revidierten Anhänge führen strengere Kontrollen bei Exporten und Importen sowie erhöhte Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute ein, die Transaktionen mit Russland abwickeln. Die Aktualisierungen folgen den jüngsten internationalen Sanktionsrahmen und zielen darauf ab, die schweizerischen Massnahmen mit den breiteren westlichen Politikzielen in Einklang zu bringen.
Die schweizerischen Behörden haben keine weiteren Details zur spezifischen Umfassung der Änderungen bereitgestellt, aber die Revisionszeichen deuten auf eine Verschärfung der bestehenden Einschränkungen hin. Die Verordnung bleibt unter dem Rechtsrahmen des SR 946.231.176.72 in Kraft, der die schweizerische Sanktionspolitik im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt regelt.



