Der Schweizer Ständerat hat einen Entwurf verabschiedet, der UBS die Pflicht auferlegt, 90 Prozent des risikogewichteten Kapitals der ausländischen Tochtergesellschaften mit hochqualitativen Liquiditätspuffern (CET1) zu halten. Dies könnte nach UBS-Schätzungen zu zusätzlichen Kapitalbedarf von bis zu 33 Milliarden US-Dollar führen, seit der Berechtigung zum Erwerb von Credit Suisse. Die Entscheidung resultiert aus dem Parlamentsdebatten über die regulatorischen Rahmenbedingungen der Bank, wobei die Bank und Branchenverbände Bedenken äusserten zu der Reichweite des Massnahmen und der möglichen wirtschaftlichen Auswirkungen.
Die UBS bezeichnete die Regelung als «unermessliche» Umstrukturierung, die die Kernursachen für den Zusammenbruch der Credit Suisse nicht berücksichtigt – darunter die systemischen Risiken im Ausland. Laut der Bank hätte sie nach der neuen Regelung weitere 16 Milliarden Dollar an CET1 notieren müssen, über die bestehenden Verpflichtungen hinaus – einschliesslich 15 Milliarden Dollar, die bereits nach dem Erwerb in der Bilanz angelegt waren, und 2 Milliarden Dollar aus jüngsten regulatorischen Anpassungen. Die jährlichen Kosten aus dem Erwerb würden auf rund 2,5 Milliarden Dollar jährlich steigen, so die Bank.
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) warnte, dass die Massnahme eine „extreme Abweichung“ von internationalen Standards darstelle und damit den Wettbewerbsvorteil der Schweiz im Bankenbereich gefährde. Sie argumentierte, dass die 90-prozentige CET1-Vorgabe Kapital von Kreditgeschäften und Kapitalanlageaktivitäten ablenkt, während sie gleichzeitig eine früheren Vorschlag des Ständerats ablehnte, der einen 50-prozentigen CET1-Grenzwert mit alternativen Instrumenten (AT1) für den restlichen exposurespeck ermöglichen würde. Der Geschäftsführer der SBVg, Roman Studer, bezeichnete das Ergebnis als „verlorene Gelegenheit“, die Risiken und die Kapitaleffizienz in Balance zu bringen.
Die Schweizerische Volkspartei (SP) unterstützte die strengeren Regelungen, fand sie jedoch unzureichend. Der SP-Mitglied Pierre-Yves Maillard argumentierte dafür, das vollständig 90-prozentige Kriterium anzuwenden, da ausländische Aktivitäten systemische Risiken bergen, die von den Aktionären und nicht von den Steuerzahlern getragen werden sollten. Eva Herzog von der SP betonte, dass die Regelung die Einleger in Krisen besser schützen würde, obwohl sie anerkannte, dass das Massnahmen nicht vollständig mit dem ursprünglichen WAK-S-Kompromiss übereinstimmt.
Die Entscheidung entsteht aus der Übernahme der Credit Suisse durch die UBS 2023, durch die 15 Milliarden Dollar an CET1-Kapital hinzugekommen sind, aber auch die Bank gegenüber höheren Risiken im Ausland ausgesetzt wurde. Der Schritt des Ständerats ergibt sich aus einem allgemeineren Anlauf für eine stärkere Einhaltung der Basel III-Vorschriften in der Schweiz, wo die regulatorischen Stellen früher darüber debattierten, ob ausländische Tochtergesellschaften anders behandelt werden sollten als inländische Unternehmen.
Branchenverbände und UBS haben angedeutet, dass sie den parlamentarischen Prozess weiter verfolgen werden und versuchen werden, die Auswirkungen der Regelung auf die Kapitaleffizienz und die Wettbewerbsposition im Schweizer Finanzsektor zu mildern.












