Der Präsident und CEO von Micron Technology Inc., Sanjay Mehrotra, hat am 21. August 2026 gemäss behördlichen Unterlagen ordentliche Aktien im Wert von etwa 38,7 Millionen US-Dollar verkauft.
Die Entlastung umfasste 39.994 Aktien, die zwischen 959,14 US-Dollar und 989,59 US-Dollar pro Aktie verkauften wurden und im Rahmen eines am 30. Januar 2026 von Mehrotra verabschiedeten Handelsplans nach Regel 10b5-1 durchgeführt wurden. Dieser Plan regelt vorsorglich geplante Transaktionen zur Verwaltung persönlicher Liquidität unter Beachtung der Regeln für das Insiderhandelsgesetz.
Mehrotra behielt 264.503 Aktien direkt und hält zusätzlich 607.075 Aktien indirekt über Grantor Retained Annuity Trusts für seinen eigenen und seine Familiennutzung. Die Aktie schloss am Verkaufstag bei 932,50 USD, was einen Gewinn von über 700% im letzten Jahr darstellt, obwohl die Analyse von InvestingPro eine weiterhin starke Unterbewertung im Vergleich zu Schätzungen der fairen Wertverrechnung deutet.
Die Transaktion basiert auf Upgrades und positiven Kommentaren der Analysten zu Microns Zukunftsperspektive. S&P Global Ratings hat die Kreditnote des Unternehmens von BBB auf BBB+ mit positivem Ausblick angehoben und hierbei auf die starke Nachfrage und die solide Auftragsstapel verwiesen. UBS behielt seinen Kursziel von 1.625 USD bei und die Kaufempfehlung, während BofA Securities die Kaufempfehlung wiederholte und Micron auf seine Liste der US 1-Unternehmen setzte, mit einer Prognose für ein potenzielles Gewinn je Aktie von über 230 USD.
Micron erweitert auch weiterhin seinen Forschungs- und Entwicklungsbereich und plant, in den nächsten zehn Jahren 10 Milliarden Dollar in eine neue Anlage in Boise, Idaho, zu investieren.
Selbstständig hat Netlist Inc. den rechtlichen Druck auf Micron erhöht und eine Patentverletzungsklage bei der US-Internationalen Handelskammer und eine parallele Klage beim Bundesgericht für den Zentralen Distrikt von Kalifornien gegen Micron und andere Technologiefirmen eingereicht. In den Klagen wird um Ausschlussbefehle und einen Unterlassungsantrag ersucht.












