Die staatseigene Energiegruppe Ecopetrol S.A. veröffentlichte im Rahmen der Einhaltung der kolumbianischen Finanzregularien Richtlinien zur Vertretung der Aktionäre für ihre ausserordentliche Hauptversammlung am 15. September 2026.
Die in der grundlegenden Rechtsverordnung C.E. 006 de 2025 des Unternehmens festgelegten Massnahmen erfordern, dass die Aktionäre über ihr Recht zur Erteilung von Weisungen informiert werden. Alle Weisenerklärungen müssen den Namen des Vertreters enthalten und den gesetzlichen Mindeststandards entsprechen; alle nicht entsprechenden Einreichungen werden von den dafür vorgesehenen Prüfpersonen abgelehnt. Die stellvertretende Generalsekretärin für rechtliche Fragen und der Generalsekretär von Ecopetrol sind für die Analyse und Validierung der Weisenerklärungen vor der Versammlung verantwortlich.
Das Unternehmen verbietet es Managern und Mitarbeitern, stellvertretende Namen vorzuschlagen, für bestimmte Kandidatenlisten zu stimmen oder sich mit Anteilseignern über Vorschläge für die Hauptversammlung oder Abstimmungspositionen zu koordinieren. Ebenso ist die Erteilung von Stellvertretungen an Personen, die direkt oder indirekt mit der Administration oder dem Personal von Ecopetrol verbunden sind, untersagt. Mitarbeiter sind weiter davon ausgeschlossen, Aktien abzuvertreten, die über ihre persönlichen Aktien hinausgehen, es sei denn, sie handeln in einer gesetzlich anerkannten Vertretungsfunktion.
Ecopetrol, das über 60 % der kolumbianischen Kohlenwasserstoffproduktion abdeckt und mehr als 19 000 Mitarbeiter beschäftigt, betreibt Aktivitäten im Bereich Transport, Logistik, Raffination, Petrochemie und Gasdistribution. Das Unternehmen hat operative Präsenz in den USA, Brasilien und Mexiko. Darüber hinaus hält Ecopetrol eine Beteiligung von 51,4 % an der kolumbianischen Infrastrukturfirma ISA.
Die Aktien, die an der Börse von Bogotá (BVC: ECOPETROL) und als ADR in New York (EC) notiert sind, gewannen am 28. August um 0,36 % auf 16,56 US-Dollar.












